Hinweise & Erläuterungen zur Ergebnispräsentation

Wahlbeteiligung
In Ämtern gibt es gemeindeübergreifende Briefwahlbezirke. In den amtsangehörigen Gemeinden entspricht die ausgewiesene Wahlbeteiligung deshalb nicht der tatsächlichen Wahlbeteiligung. Die tatsächliche Wahlbeteiligung in diesen Gemeinden fällt höher aus als die ausgewiesene Wahlbeteiligung, da die Briefwählenden dieser Gemeinden im übergeordneten Briefwahlbezirk ausgezählt werden.

Vorwahlvergleiche
Da sich die Zuschnitte der Wahlbezirke im Vergleich zur Bundestagswahl 2021 geändert haben, werden für die Bundestagswahl 2025 Vorwahlvergleiche nur bis auf Ebene der Gemeinden ausgewiesen.